Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert also ausschließlich Schäden an den Fahrzeugen anderer Verkehrsteilnehmer, nicht am Fahrzeug des Versicherten selbst. Dazu ein Beispiel: der Versicherte parkt sein Fahrzeug an einem Abhang und zieht die Handbremse nicht korrekt an. In der Folge löst sich diese und das Fahrzeug rollt auf einen anderen Wagen. In diesem Fall wird sich die Kfz-Haftpflichtversicherung um die Regulierung des Schadens am anderen Fahrzeug kümmern. Den Schaden an seinem eigenen Fahrzeug muss der Versicherte jedoch selbst übernehmen.
In den Versicherungsverträgen zur Kfz Haftpflichtversicherung werden stets bestimmte Deckungssummen festgelegt. Dabei handelt es sich um die finanziellen Obergrenzen, bis zu denen die Versicherungen einen entstandenen Schaden reguliert. In der Regel reichen diese für alle Eventualitäten aus.
Der Schutz einer Kfz-Haftpflichtversicherung ( ) bildet allerdings nur die absolut notwendige Basis, welche gesetzlich vorgeschrieben ist, um überhaupt mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Der Abschluss lediglich dieser Versicherung empfiehlt sich nur für relativ alte Fahrzeuge, bei denen ein darüber hinaus gehender Versicherungsschutz – wie ihn etwa die Kfz-Teil- oder Vollkaskoversicherung bietet – schlichtweg zu teuer wäre. Bei Neuwagen und gebrauchten Fahrzeugen bis etwa zu einem Alter von fünf bis sechs Jahren reicht der alleinige Schutz einer Kfz-Haftpflichtversicherung allerdings nicht aus. Wenn es hier zu einem Schaden kommt, den der Versicherte selbst in voller Höhe aus eigener Tasche bezahlen muss, kann ihn dies mitunter in den finanziellen Ruin treiben. Daher ist allen Besitzern von jüngeren Fahrzeugen dringend angeraten, zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung noch eine Kaskoversicherung abzuschließen.