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Mittwoch, März 27, 2024
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Leitungswasser Versicherung – Versicherungen

Leitungswasser Versicherung

Die Leitungswasser Versicherung ist eine besondere Form der beziehungsweise kann als Zusatzoptionen zu einer bestehenden Hausratversicherung hinzugebucht werden. Grund für deren Notwendigkeit ist, dass viele Hausratversicherungen lediglich Schäden mit einschließen, die durch Hochwasser, Grundwasser oder sonstiges, von außen in das Gebäude eindringendes Wasser verursacht werden. Schäden durch Leitungswasser sind hierbei in vielen Fällen ausgenommen.

Für den gewerblichen Bereich gibt es noch eigenständige Leitungswasserversicherungen, die nicht im Rahmen einer Inventarversicherung optional hinzugebucht werden können.

Grundsätzlich übernimmt eine Leitungswasserversicherung die Beseitigung aller Schäden, die durch eine unmittelbare Einwirkung von Leitungswasser entstehen. Dazu gehören beispielsweise Schäden, die aus Brüchen von wasserführenden Rohrleitungen entstehen, aus undichten Armaturen oder den daran angeschlossenen Objekten. In letzterem Fall könnte es sich beispielsweise um eine Waschmaschine handeln, die irgendwann ausläuft und die Wohnung beziehungsweise das Haus unter Wasser setzt. Da diese mit Leitungswasser betrieben wird, ist ein solcher Schaden in vielen Hausratversicherungen nicht enthalten.

Eine Einschränkung machen viele Leitungswasserversicherung jedoch bei korrodierten Rohrleitungen. Hier wird vom Besitzer des betreffenden Objekts eine gewisse Sorgfalt erwartet, so dass dieser einen sich anbahnenden Schaden bereits im Vorfeld erkennen können müsste. Bei einigen Versicherung ist es jedoch mittlerweile möglich, auch solche Schäden mit in den Versicherungsschutz aufzunehmen. Allerdings ist hierbei oft ein Aufpreis in der Beitragshöhe zu leisten.

Grundsätzlich eingeschlossen in eine Leitungswasserversicherung sind dagegen alle Frostschäden. Allerdings muss hierbei unterschieden werden: Meist sind Frostschäden nur dann eingeschlossen, wenn Brüche an Leitungen auftreten, die sich innerhalb des Gebäudes befinden. Bei wasserführenden Rohrleitungen außerhalb des versicherten Gebäudes wird die Leitungswasserversicherung ihre Leistungen in der Regel verweigern. Ebenfalls ausgeschlossen sind in vielen Fällen Schäden durch austretendes Wasser aus Schwimmbädern, Klimaanlagen oder Fußbodenheizungen. Einige Versicherer bieten jedoch an, auch diese optional – und natürlich gegen Aufpreis – mit zu versichern.

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