Rentenversicherung Die Sozialversicherungen sehen für das Alter die Absicherung der Menschen über die vor. Alle Menschen leisten über die Sozialabgaben hier die Beiträge zu der Versicherung, die dann im Alter auch anteilmäßig wieder bezogen werden können. Bei der Rentenversicherung handelt es sich aber um einen großen Topf, in den die Menschen jetzt die Einzahlungen auch machen. Das Geld, welches jetzt bezogen wird, ist somit für die Rentenausgaben der Menschen, die jetzt eine Rente beziehen. Das Geld, welches die jetzigen Einzahler dann im eigenen Alter dementsprechend ausgezahlt bekommen, richtet sich nach den Einzahlungen, dass die Menschen dann auch in der Zukunft machen. Da die Einkünfte der Rentenversicherungskassen aber für die Zukunft einen Abwärtstrend hinnehmen müssen, sind die Renten in der Zukunft mehr als ungewiss. Eine Absicherung über einen Privaten Versicherungsvertrag ist daher unumgänglich, wenn auch in der Zukunft ausreichend Einkommen bezogen werden soll, damit die Altersarmut abgewendet werden kann. Art der Rente – Erlaubter Hinzuverdienst Vollrente – 400,00 Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität |