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Freitag, März 29, 2024
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Mofa-Versicherung – Versicherungen

Mofa-Versicherung

Wie nahezu alle Fahrzeuge, die im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden, muss auch ein Motorfahrrad – kurz: Mofa – versichert werden. Dies gilt natürlich analog auch für Motorroller, sofern diese zulassungsfrei in Deutschland gefahren werden dürfen. Aus diesem Grund erhalten Mofas, Mopeds und kleine Motorroller auch kein reguläres Nummernschild in Deutschland, sondern lediglich ein so genanntes Versicherungskennzeichen. Dieses gilt als Nachweis für eine abgeschlossene Mofa-Versicherung und muss am Heck des Fahrzeugs sichtbar angebracht sein.

Damit die Polizei und andere kontrollierende Instanzen ohne Probleme feststellen können, ob das Mofa mit einer aktuellen Versicherung im Straßenverkehr bewegt wird, ändert sich die Farbe der Versicherungskennzeichen jedes Jahr. Es gibt Versicherungskennzeichen in grüner, blauer und schwarzer Farbe, die sich jeweils im jährlichen Rhythmus abwechseln.

Der Versicherungsbeginn für die Mofa-Versicherung ist jedes Jahr am 1. März. Die Versicherungsdauer beträgt dann genau ein Jahr, so dass sie bis 28. bzw. 29. Februar des Folgejahres gilt. Der Abschluss einer solchen Versicherung geht in der Regel sehr einfach vonstatten: man sucht einen Versicherungsvertreter seiner Wahl aus und schießt dort die Versicherung direkt ab. Das entsprechende Kennzeichen kann man dann meist gleich mitnehmen. Auch im Internet lassen sich Mofa-Versicherungen inzwischen abschließen.

Unterschieden werden muss aber grundsätzlich zwischen der reinen Haftpflichtversicherung für Mofas und einer Teil- oder Vollkaskoversicherung. Analog zu den Versicherungen für Autos, Motorräder und andere Kraftfahrzeuge deckt die Haftpflichtversicherung für Mofas nur Schäden ab, die durch den Versicherten am Eigentum, der Gesundheit oder dem Dritter verursacht wurden. Die Schäden am eigenen Mofa oder der eigenen Gesundheit werden durch diese Versicherungsform nicht abgedeckt.

Wer einen besseren Versicherungsschutz möchte, muss zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für seine Mofa abschließen. Damit sind dann nicht nur Schäden am Eigentum Dritter abgedeckt, sondern auch diejenigen am eigenen Mofa, welche beispielsweise durch Diebstahl, Sturm, Hagel, Überschwemmungen oder Wildunfälle entstehen. Ebenso wie beim Automobil lässt sich auch eine Mofa-Teil- bzw. Vollkaskoversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen.

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