Reparaturkosten Versicherung
Viele Gebrauchtwagenkäufer kennen den Fall: Sie kaufen ein gebrauchtes Fahrzeug, das in vermeintlich sehr gutem Zustand ist. Allerdings stellt sich bereits kurz nach dem Kauf heraus, dass dem nicht so ist und kostspielige Reparaturen fällig werden. Um so ärgerlicher ist es dann, wenn diese Reparaturen komplett aus eigener Tasche gezahlt werden müssen.
Auf diesen Fall hat sich die Reparaturkostenversicherung spezialisiert. Sie bietet für einen festgelegten Zeitraum (in der Regel sechs oder zwölf Monate) nach dem Kauf eines Fahrzeugs eine Absicherung gegen eventuell anfallende Reparaturkosten.
Wichtig zu wissen ist aber, dass, wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug von einem Autohändler kaufen, dieser in der Regel sowieso für den technischen Zustand des Fahrzeugs für mindestens ein Jahr im Rahmen der gesetzlich geforderten Gewährleistung einstehen muss. Fallen in dieser Zeit unvorhersehbare Reparaturen an, so ist der Händler verpflichtet, die Kosten für deren Beseitigung in voller Höhe zu übernehmen.
Ausgenommen sind meist lediglich die Verschleißteile des Fahrzeugs.
Kauft man dagegen ein gebrauchtes Fahrzeug von einer Privatperson, so kann einem niemand diese Gewährleistung geben. In diesem Fall lohnt es sich durchaus, eine Reparaturkostenversicherung gleichzeitig mit dem Kauf des Fahrzeugs abzuschließen.
Dies gilt auch im gegenteiligen Fall. Wenn Sie Ihr gebrauchtes Fahrzeug verkaufen möchten, können Sie als Verkäufer ebenfalls bei vielen Versicherungsgesellschaften gleichzeitig eine Reparaturkostenversicherung abschließen. Diese geht beim Kauf auf den Käufer des Fahrzeugs über, so dass dieser vor eventuell anfallenden Reparaturkosten geschützt ist. Der Vorteil dabei: der Käufer hat eine wesentlich größere Sicherheit beim Kauf des Fahrzeuges, so dass dieses sich in der Regel sehr viel leichter verkaufen lässt und sogar oft einen höheren Preis erzielt.
Allerdings gilt es, die Versicherungsbedingungen für eine Reparaturkostenversicherung genau zu studieren. Viele Versicherer nehmen etliche Einschränkungen in die Verträge mit auf. So kann es beispielsweise sein, dass die Reparaturkostenversicherung nur innerhalb einer bestimmten Kilometerbegrenzung greift oder sich nur auf festgelegte Teile des Fahrzeugs erstreckt.