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KfW: Günstige Immobilienfinanzierung – Kredit & Finanz-Ratgeber

KfW: Günstige Immobilienfinanzierung
Tipp von Redaktion am 17. Dezember 2008

Der Weg in die eigenen vier Wände stellt für die meisten Eigentümer die größte wirtschaftliche Herausforderung des gesamten Erwerbslebens dar: Darlehen im mittleren sechsstelligen Bereich müssen über Jahrzehnte nebst Zinsen getilgt werden und vereinnahmen während dieser Zeit einen wesentlichen Teil des Einkommens. Um die Lasten der Immobilienfinanzierung so gering wie möglich zu halten, sind Bauherren und Käufer daher gut beraten, alle zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, die von der öffentlichen Hand geboten werden. Insbesondere Darlehen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eignen sich für die meisten Finanzierungen und können mit Hypotheken von Banken oder Sparkassen kombiniert werden.
Das Wohneigentumsprogramm der Förderbank finanziert bis zu 30 Prozent der Investitionskosten zu einem marktüblichen Zinssatz und kann nachrangig ins Grundbuch eingetragen werden, so dass auch mit wenig Eigenkapital eine günstige Finanzierung ohne teure Zuschläge zu den Kreditzinsen bei anderen Banken möglich ist. Die Mittel des Programms sind auf 100.000 Euro je Wohneinheit begrenzt und nicht an besondere Voraussetzungen geknüpft. Eine Kombination mit anderen Programmen der KfW ist möglich: Wer eine Immobilie nach bestimmten ökologischen Kriterien errichtet und dabei Vorgaben im Hinblick auf die Energieeffizienz beachtet, kann durch das Programm „Ökologisch bauen“ bis zu 50.000 Euro zusätzlich erhalten.
Auch bei Modernisierungen steht die KfW zur Seite: Im Programm „Wohnraum modernisieren“ werden bauliche Maßnahmen an bestehenden Objekten gefördert, die der Verbesserung der Energieeffizienz dienen. Eigentümer können so die Energiekosten ihres Objektes deutlich verringern, ohne dass dafür allzu große Kapitaldienstlasten anfallen.
Alle Darlehen der KfW werden über das Hausbankprinzip ausgereicht und müssen bei Banken und Sparkassen beantragt werden. Mit den Instituten sind auch die zur Auszahlung erforderlichen Sicherheiten (z.B. Grundbucheintrag oder Gehaltsabtretung) zu vereinbaren.
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