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Sicherheiten – Finanzlexikon

Banken können für die Vergabe von Krediten Sicherheiten vom Kreditnehmer verlangen, mit denen sie die Deckung ihrer Ansprüche auch im Fall der des Schuldners sichern.
Als Sicherheit können dabei Grundpfandrechte dienen, die bei nahezu allen Baufinanzierungen zum Einsatz kommen. Ebenfalls als Sicherheit werden Pfandrechte an beweglichen Gegenständen akzeptiert (z.B. bei Pfandleihern). Sicherungsübereignungen, die Abtretung von Forderungen und Rechten, der Eigentumsvorbehalt oder die Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren sind weitere Möglichkeiten bei der Stellung von Sicherheiten. Darüber hinaus existieren so genannte Personensicherheiten, bei denen der Sicherungsnehmer einen Anspruch gegen den Sicherungsgeber erhält.
Die häufigsten Formen sind dabei die und die Garantie.

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