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Zoll – Steuern

Zoll

Den Zoll kennt in Deutschland sicherlich jeder. Die meisten Verbraucher wissen jedoch gar nicht, dass es sich bei den Zollgebühren grundsätzlich auch um zu zahlenden Steuern handelt. Dabei sind Zölle die ältesten Steuerarten, die es auf der Welt gibt. Bereits in der Antike wurden Zölle erhoben, wenn Waren über eine bestimmte Zollgrenze transportiert werden sollten.

Aus diesem Grund ist in der in Deutschland festgelegt, dass es sich bei Zöllen um Steuereinnahmen handelt. Damit darf der Zoll nicht mit der Einfuhrumsatzsteuer verwechselt werden, diese beiden Steuerarten fallen völlig unabhängig voneinander an. Sehr bekannte Formen des Zolls sind seit vielen Jahrhunderten beispielsweise der Straßenzoll – auch Maut genannt – oder der Brückenzoll.

Der Zoll stellt grundsätzlich ein Instrument der Außenhandelspolitik des jeweiligen Landes dar und soll dafür sorgen, dass die Einfuhr von Waren aus dem Ausland wirkungsvoll reguliert werden kann. Weiterhin stellt er für den Finanzhaushalt des jeweiligen Landes eine sehr wichtige Einnahmequelle dar. Kritiker merken allerdings seit vielen Jahren an, dass die Erhebung von Zöllen den internationalen Warenverkehr behindert und daher zu einem Verlust von Wohlstand führt. Aus diesem Grund wurden bereits nach Ende des Zweiten Weltkriegs so genannte Zoll- und Handelsabkommen geschlossen, mit denen sich Staaten untereinander auf die Erhebungen niedrigerer Zölle geeinigt haben.

Grundsätzlich muss man unterscheiden zwischen Ein- und Ausfuhrzöllen, wobei Ausfuhrzölle relativ selten erhoben werden. Sie sollen vornehmlich verhindern, dass auf dem heimischen Markt dringend benötigte aufgrund der höheren Umsatzmargen ins Ausland exportiert werden. Einfuhrzölle dagegen stellen eine der Haupteinnahmequellen des deutschen Staates dar und werden an allen Flughäfen, Häfen, Bahnhöfen sowie Grenzübergängen erhoben. Ein Einfuhrzoll muss beispielsweise auf Zigaretten, Kaffee, Alkohol etc. gezahlt werden. Weiterhin unterliegen alle Güter Einfuhrzöllen, die über einer bestimmten Wertgrenze liegen.

Unterschieden werden muss außerdem hinsichtlich des Verwendungszwecks der jeweiligen Zolleinnahmen zwischen dem so genannten Fiskal- und dem Finanzzoll. Der Fiskalzoll wird ausschließlich dafür erhoben, Einnahmen für die Staatskasse zu generieren, während der Finanzzoll ein Instrument zur Regulierung einer bestimmten Situation auf dem Inlands- oder Weltmarkt dienen kann.

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