Biersteuer
In den achtziger Jahren wurde immer wieder über einen Wegfall der Biersteuer in Deutschland diskutiert, dieser dürfte jedoch nach der EU-Harmonisierung im Jahr 1993 nicht mehr zur Debatte stehen. Steuerpflichtig sind grundsätzlich alle Biere und Biergetränke, also auch Mischungen von Bier mit nichtalkoholischen Getränken. Wie hoch die Biersteuer ausfällt, richtet sich grundsätzlich nach der Stammwürze des Bieres. Dafür gibt es eine spezielle Einheit, die sich Grad Plato nennt. Ein durchschnittliches Exportbier weist einen Grad Plato von etwa 10 bis 12 auf, woraus sich ein Steuerbetrag pro Hektoliter von etwa 9,50 Euro ergibt.
Der volle Steuersatz für die Biersteuer gilt allerdings nur für Brauereien mit einem Ausstoß von mehr als 200.000 Hektoliter im Jahr. Kleinere Brauereien mit geringerem Ausstoß werden zu einem ermäßigten Satz besteuert. Damit soll erreicht werden, dass auch kleine Brauereien zukünftig den harten Wettbewerb im Bierbereich überleben können. Grundsätzlich sieht die Biersteuer vor, dass das fertige Bier zunächst unversteuert zu einem Steuerlager verbracht werden darf. Erst wenn es aus diesem Lager endgültig entfernt wird – also z. B. durch die Lieferung zum Verbraucher – fällt die Biersteuer an. Für importiertes Bier aus anderen Ländern gilt die Steuer selbstverständlich ebenfalls, hier wird sie direkt mit Einführung nach Deutschland erhoben.