18.4 C
München
Donnerstag, Juni 19, 2025
StartSteuernBiersteuer - Steuern

Biersteuer – Steuern

Biersteuer

Die Biersteuer ist nicht zu verwechseln mit der Branntweinsteuer. Ihre Ursprünge liegen im tiefsten Mittelalter, wo sie zunächst unter wechselnden Namen in deutschen Städten eingeführt wurde. Teilweise hieß sie Malzaufschlag, in anderen Gegenden dagegen Bierpfennig, Bierziese oder Biergeld. Die Biersteuer wurde also zunächst nur kommunal erhoben. Im 15. Jahrhundert schließlich übernahmen auch die Landesfürsten die Biersteuer, wodurch diese fortan zur Landessteuer wurde. Die Zuständigkeiten für das Eintreiben und Verwalten der Biersteuer wechselten jedoch immer wieder mit den Jahrhunderten, erst nach dem Zweiten Weltkrieg im Jahr 1949 erhielt diese Steuer ihren jetzigen Status einer Ländersteuer, deren Verwaltung jedoch die Bundesfinanzbehörden übernehmen.

In den achtziger Jahren wurde immer wieder über einen Wegfall der Biersteuer in Deutschland diskutiert, dieser dürfte jedoch nach der EU-Harmonisierung im Jahr 1993 nicht mehr zur Debatte stehen. Steuerpflichtig sind grundsätzlich alle Biere und Biergetränke, also auch Mischungen von Bier mit nichtalkoholischen Getränken. Wie hoch die Biersteuer ausfällt, richtet sich grundsätzlich nach der Stammwürze des Bieres. Dafür gibt es eine spezielle Einheit, die sich „Grad Plato“ nennt. Ein durchschnittliches Exportbier weist einen Grad Plato von etwa 10 bis 12 auf, woraus sich ein Steuerbetrag pro Hektoliter von etwa 9,50 Euro ergibt.

Der volle Steuersatz für die Biersteuer gilt allerdings nur für Brauereien mit einem Ausstoß von mehr als 200.000 Hektoliter im Jahr. Kleinere Brauereien mit geringerem Ausstoß werden zu einem ermäßigten Satz besteuert. Damit soll erreicht werden, dass auch kleine Brauereien zukünftig den harten Wettbewerb im Bierbereich überleben können. Grundsätzlich sieht die Biersteuer vor, dass das fertige Bier zunächst unversteuert zu einem Steuerlager verbracht werden darf. Erst wenn es aus diesem Lager endgültig entfernt wird – also z. B. durch die Lieferung zum Verbraucher – fällt die Biersteuer an. Für importiertes Bier aus anderen Ländern gilt die Steuer selbstverständlich ebenfalls, hier wird sie direkt mit Einführung nach Deutschland erhoben.

Wichtiger Hinweis & Transparenz

Die Inhalte dieses Artikels dienen nur der allgemeinen Information und stellen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

Zur Finanzierung unseres unabhängigen Journalismus nutzen wir auf dieser Seite Affiliate-Links. Diese sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Wenn Sie über einen solchen Link ein Produkt abschließen, erhalten wir vom Anbieter eine Provision. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte unseren vollständigen Disclaimer & unsere redaktionellen Grundsätze.

Beliebte Beiträge