Bei einer Bürgschaft, wird unter zwei Arten unterschieden.
Die erste Bürgschaft ist bei Privatpersonen, die für die Verpflichtungen der Person einstehen, die das Darlehen beantragt hat. Die Zahlungsunfähigkeit muss beim Hauptschuldner nicht nachgewiesen werden. Diejenigen, die für eine Bürgschaft in Frage kommen, können jederzeit und immer in Anspruch genommen werden.
Die zweite Bürgschaft ist die MaBV – Bürgschaft. Dabei ist die Bank in der Pflicht, bei Objekten, die noch nicht fertig gestellt sind, einzuspringen. So ist bei dieser Bürgschaft die Sicherheit auf beiden Seiten gegeben.
Bei einer Bürgschaft, verpflichtet man sich bei Gläubigern, Verpflichtungen einzuhalten, wenn der Kreditnehmer zahlungsunfähig wird.
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