Mit diesem Fachbegriff bezeichnet man die Zusammenarbeit der öffentlichen Hand, d.h. staatlicher Einrichtungen mit privaten Unternehmen.
In Deutschland wurde dieses Thema vor einigen Jahren schlagartig bekannt, als die Öffentlichkeit davon erfuhr, dass Straßen- und Brückenbauprojekte an private Unternehmen und Investoren vergeben wurden. Auch mit Banken werden oftmals solche Abkommen getroffen, wenn es z.B. um die Finanzierung größerer Projekte geht, welche die staatlichen Einrichtungen alleine nicht bewerkstelligen könnten.
Solche Projekte wird es aller Wahrscheinlichkeit nach in Zukunft noch viel öfter geben, insbesondere nachdem bereits im Jahr 2005 das so genannte PPP-Beschleunigungsgesetz verabschiedet wurde, das den ganzen bürokratischen Aufwand bei solchen Joint Ventures wesentlich vereinfachen soll.
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