Bei einem Insolvenzverwalter handelt es sich um eine von einem Gericht beauftragte Person, die für die Abwicklung der Insolvenz eines Unternehmens verantwortlich ist.
Die Hauptaufgaben, welche ein solcher Insolvenzverwalter hat, ist das Verwalten des noch vorhandenen Firmenvermögens, die lückenlose Aufklärung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens sowie die Ausarbeitung eines speziellen Plans mit dem Ziel, die vorhandenen Gläubiger so gut wie möglich zufrieden zu stellen. Zu diesem Zweck erhält der Insolvenzverwalter ebenfalls das Recht, die laufenden Geschäfte des Unternehmens weiterzuführen sowie eine Prognose für die erfolgreiche Weiterführung der Geschäfte in der Zukunft aufzustellen.
Der Insolvenzverwalter muss dabei eine neutrale Position bekleiden, das heißt, er darf nicht in irgendeiner Form vom Unternehmen oder von den Gläubigern abhängig sein.
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