27.3 C
München
Samstag, Juni 21, 2025
StartLexikonRiester-Rente - Kredit und Finanzlexikon

Riester-Rente – Kredit und Finanzlexikon

Die Riester-Rente bezeichnet eine zwar private, jedoch staatlich geförderte , die zu Beginn des Jahrzehntes vom damaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester konzipiert wurde.
Sie sieht steuerliche Vorteile sowie staatliche Zuschüsse vor, mit denen ein Anreiz zum Abschluss von Rentenversicherungen gesetzt werden soll. Die Einzahlungen in zertifizierte Verträge können im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend gemacht werden, darüber hinaus zahlt der Staat pro Jahr einen Zuschuss in Höhe von 154 Euro in den Rentenvertrag ein. Eltern erhalten pro kindergeldberechtigtem Kind weitere 185 Euro (bei Kindern mit Geburt nach 2007 sind es 300 Euro). Voraussetzung für den Erwerb des Zulagen-Anspruchs ist die von vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens (minimal 60 Euro, maximal 2100 Euro je Jahr) in einen Riester-Vertrag.

Direktverweis auf den Begriff "Riester-Rente" – einfach kopieren:

Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

Wichtiger Hinweis & Transparenz

Die Inhalte dieses Artikels dienen nur der allgemeinen Information und stellen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

Zur Finanzierung unseres unabhängigen Journalismus nutzen wir auf dieser Seite Affiliate-Links. Diese sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Wenn Sie über einen solchen Link ein Produkt abschließen, erhalten wir vom Anbieter eine Provision. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte unseren vollständigen Disclaimer & unsere redaktionellen Grundsätze.

Beliebte Beiträge