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Rente – Kredit und Finanzlexikon

Unter dem Begriff Rente versteht man die regelmäßige Ausschüttung von Geldbeträgen an einen dazu berechtigten Leistungsempfänger.
Dabei gibt es in Deutschland viele verschiedene Formen der Rente, z.B. die gesetzliche Altersrente, betriebliche Renten, private Renten, Witwen- und Waisenrenten sowie Unfall- und Berufsunfähigkeitsrenten.
All diese Renten funktionieren nach einem einheitlichen Grundsystem: Der Leistungsempfänger (oder in manchen Fällen auch sein Arbeitgeber bzw. der Staat) zahlt über einen gewissen Zeitraum Beiträge ein und erwirbt damit eine Bezugsberechtigung. Durch diese Berechtigung bekommt er bei Eintreten eines Leistungsfall die im Vertrag festgelegten Leistungen zeitlich begrenzt oder auch unbegrenzt ausbezahlt.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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