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Indossament – Kredit und Finanzlexikon

Als Indossament wird eine schriftliche Erklärung bezeichnet, die auf der Rückseite eines zu übertragenden Orderpapiers von demjenigen, der es besitzt abgegeben wird.
Die Erklärung bezeichnet dabei die Übergabe und die Person, auf die das Wertpapier übergeben wird. Der ursprüngliche Besitzer wird dabei auch als Indossant bezeichnet, derjenige, der das Papier erhält, wird auch als Indossatar bezeichnet. Der neue Besitzer hat alle Rechte an dem Wertpapier. Insbesondere gehört dazu auch das Recht, bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, dessen Papier übertragen wird, die Vorbesitzer in Regresse zunehmen.
Diese Funktion kann durch den Zusatz „ohne Obligo“, der auf dem Papier zu vermerken ist, ausgesetzt werden, sofern der Empfänger sich damit einverstanden erklärt.

Direktverweis auf den Begriff "Indossament" – einfach kopieren:

Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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