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Privatinsolvenz – Kredit und Finanzlexikon

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einer geschäftlichen Insolvenz (bzw. einem ) und einer Privatinsolvenz.
Wie der Name bereits andeutet, betrifft eine Privatinsolvenz ausschließlich die privaten Finanzen. Dabei ist es gleich, ob die betreffende Person angestellt oder selbstständig tätig ist – eine Privatinsolvenz kann jeden betreffen. Im Grunde bedeutet eine Privatinsolvenz nichts anderes, als das die insolvente Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Eine solche Privatinsolvenz gliedert sich dann in vier Schritte. Am Ende dieses Weges steht der so genannte Offenbarungseid, bei dem die insolvente Person rechtsgültig erklärt, keinerlei privates Vermögen mehr zu besitzen.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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