Im Gegensatz zur Ertragsteuer wird die Substanzsteuer nicht auf Erträge erhoben, sondern auf einen so genannten Vermögensstamm. Das beste Beispiel dafür war bis zum Jahr 1997 die Vermögensteuer, die dann allerdings aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgeschafft wurde. Hier wurde ausschließlich das des Steuerpflichtigen (also die Substanz) besteuert. Für die nahe Zukunft ist eine Wiedereinführung der Vermögensteuer als Substanzsteuer geplant, allerdings muss hierbei zunächst das Problem der Verfassungswidrigkeit geklärt beziehungsweise behoben werden.
Substanzsteuer Beispiel
Weitere Beispiele für Substanzsteuern in Deutschland sind die Grundsteuer, die unabhängig vom Erwerb eines Grundstückes einzig und allein für die Substanz, das heißt, das Vorhandensein dieses Grundstücks, bezahlt werden muss. Auch Erbschafts- und Schenkungssteuern sind Teile der Substanzsteuer, da hiermit kein Ertrag, sondern die Weitergabe einer Substanz besteuert wird. Auch die Kraftfahrzeugsteuer in Deutschland zählt zu den Substanzsteuern. Hierbei gilt das Kraftfahrzeug selbst als Substanz, die entsprechend besteuert wird. Substanzsteuern betreffen damit also immer ein Vermögen beziehungsweise einen Vermögensgegenstand.
Ist die Substanzsteuer verfassungswidrig?
Ein Problem bei der Erhebung der Substanzsteuer ist, dass theoretisch die Steuerzahlungen aus der Substanz selbst vorgenommen werden müssen, und somit die Substanz über einen gewissen Zeitraum immer mehr aufgezehrt wird. In diesem Zusammenhang wurden in den letzten Jahren mehrmals Klagen beim hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit der Substanzsteuer erhoben. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Steuersätze zur Substanzsteuer so zu bemessen sind, dass sie aus einem fiktiven Vermögensertrag bezahlt werden können, so dass die eigentliche Substanz hierbei nicht aufgezehrt wird. Dies gilt allerdings nur in der Theorie. Fakt ist: Die Substanzsteuer fällt immer an – völlig unabhängig davon, ob der Substanzgegenstand einen Ertrag erzielt oder nicht. Der Verbraucher muss also für ein Vermögen, das nicht in irgendeiner Art und Weise angelegt ist und somit keine Zinsen abwirft, trotzdem in regelmäßigen Abständen Substanzsteuern bezahlen. Somit müsste die Steuer eben doch aus der zugrundeliegenden Substanz abgeführt werden, was eigentlich verfassungswidrig ist.