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Lohnsteuer – Steuern

Genau genommen ist die Lohnsteuer gar keine eigene Steuerform, sondern lediglich eine Erhebungsform der Einkommensteuer in Deutschland. Die Steuer fällt für jeden an, der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezieht. Um die Höhe der Lohnsteuer zu ermitteln, wird der Steuerpflichtige zunächst in eine bestimmte Steuerklasse eingeteilt. Diese ist auf seiner eingetragen, die in der Regel der Arbeitgeber für ihn verwaltet. Der Steuerpflichtige hat die Möglichkeit, einen Lohnsteuerjahresausgleich anzufertigen, bei dem der Lohnsteuerbetrag so errechnet wird, dass er mit der Einkommensteuer identisch ist.

Bei der Lohnsteuer handelt es sich grundsätzlich um eine direkte Steuer, da der Schuldner gleichzeitig auch der steuerpflichtige Arbeitnehmer ist. Berechnet wird die Lohnsteuer jedoch durch den Arbeitgeber, der die entsprechenden Beträge dann auch an das Finanzamt abführt. So gesehen ist die Lohnsteuer auch gleichzeitig eine Quellensteuer. Dabei haftet der Arbeitgeber für die korrekte Abführung der Lohnsteuerbeträge.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Lohnsteuer inklusive Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums bei seinem zuständigen Finanzamt anzumelden und schließlich abzuführen. Dabei besteht seit etwa fünf Jahren die Möglichkeit, die Lohnsteueranmeldungen auch auf elektronischem Wege im Rahmen des der Finanzämter vorzunehmen.

Grundsätzlich gibt es – je nach Steuerklasse – bei der Lohnsteuer fest definierte Freibeträge. So liegt der Grundfreibetrag im Jahr 2010 beispielsweise bei 8.004 Euro, außerdem existiert ein Arbeitnehmerpauschalbetrag von 920 Euro sowie ein Pauschalbetrag für in Höhe von derzeit 36 Euro. Eine bruttolohnabhängige Versorgungspauschale wird ebenfalls berücksichtigt.

Zusammen mit den Sozialabgaben bildet die Lohnsteuer in Deutschland den Anteil, der vom eines Arbeitnehmers abgeht, so dass schließlich das Nettogehalt übrig bleibt. Für den Staat bildet sie eine der wichtigsten Steuerformen überhaupt.

Grundsätzlich wird die Lohnsteuer in Form einer Vorauszahlung erhoben, so dass der Steuerpflichtige später im Rahmen seiner Lohnsteuerjahresabrechnung eventuell zu viel gezahlte Beträge aufrechnen kann und demnach entsprechende Rückzahlungen erhält.

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