Die so genannte Schaumweinsteuer ist in Deutschland auch unter dem Begriff Sektsteuer bekannt. Sie gehört zu den Verbrauchersteuern und wird vom Bund verwaltet. Ähnlich wie die Biersteuer gibt es hier ganz klare Regularien, für welche alkoholischen Getränke die Schaumweinsteuer erhoben wird. Dazu zählen Schaumwein selbst, aber auch andere Spirituosen, die einen bestimmten Alkoholgehalt sowie eine fest definierte Füllemenge aufweisen.
Mit einem Steueraufkommen von immerhin etwa 450 Millionen Euro im Jahr gehört die Schaumweinsteuer zwar nicht zu den ganz großen Steuerarten, trägt aber durchaus ihren Teil zum Auffüllen des Staatshaushaltes dar. Im Gegensatz zur Biersteuer, die bei einem herkömmlichen Exportpier nur etwa 10 Euro pro Hektoliter beträgt, liegt die Schaumweinsteuer um ein Vielfaches höher. Hier beträgt der Steuerbetrag bei Qualitätsschaumweinen und Sekt momentan 136 Euro pro Hektoliter, was umgerechnet etwa einen Euro pro 0,75 Liter-Flasche ausmacht. Besteuert wird übrigens nicht nur Schaumwein und Sekt selbst, sondern auch die entsprechenden Zwischenerzeugnisse. Das Erheben und Eintreiben sowie die Verwaltung der Steuer liegt bei der Zollverwaltung. Dabei wird die Steuer direkt beim Hersteller erhoben, bei Importware ist der Einführende für das Entrichten der Schaumweinsteuer zuständig.
Was versteht man nun genau unter Schaumwein? Unter die Schaumweinsteuer fallen in Deutschland alle Schaumweine in Flaschen, die mit einem Schaumweinstopfen samt Haltevorrichtung versehen sind. Weiterhin ist definiert, dass die Schaumweinsteuer auf alle Getränke anfällt, die bei einem Regelwert von 20°C einen durch Kohlendioxid bedingten Überdruck von drei Bar aufweisen. Diese Getränke müssen außerdem vordefinierten Positionen im Zolltarif zuzuordnen seien. Konkret bedeutet das: Auch Wein aus frischen Weintrauben, Traubenmost, Wermutwein, Apfelwein und andere, aus frischen Trauben bestehende Weine müssen durch die Schaumweinsteuer versteuert werden.
Ursprünglich wurde diese Steuer eingeführt, um die Wirtschaftskrise in den dreißiger Jahren in Deutschland zu überwinden. Sie wurde allerdings in der Folge nie wieder abgeschafft. Aus diesem Grund wird die Schaumweinsteuer immer wieder heftig kritisiert, da sie heute den ursprünglichen Zweck, zu dem sie eingeführt wurde, keineswegs mehr erfüllt.