Grunderwerbsteuer
Es gibt für die Grunderwerbsteuer in Deutschland einen einheitlichen Steuersatz, der 3,5 Prozent der Bemessungsgrundlage beträgt. Zusätzlich steht es den einzelnen Bundesländern jedoch frei, davon abweichende Steuersätze festzulegen. In den letzten Jahren machten die Länder davon zunehmend Gebrauch. So beträgt der Grunderwerbsteuersatz beispielsweise in Berlin und Hamburg inzwischen 4,5 Prozent, ebenso in Sachsen Anhalt – hier allerdings nur für Grunderwerbsvorgänge, die nach dem 1. März 2010 vorgenommen werden. Auch andere Bundesländer denken inzwischen über eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer nach. So soll in Niedersachsen beispielsweise im Jahr 2011 der Steuersatz um ein Prozent auf dann insgesamt 4,5 Prozent erhöht werden, in Brandenburg soll ab dem gleichen Jahr sogar ein Grunderwerbsteuersatz von 5 Prozent gelten.
Unstimmigkeiten resultieren auch aus einem Urteil des , indem die Revision der Kläger gegen ein Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom November 2008 als unbegründet zurückgewiesen wurde. In diesem Urteil ging es darum, ob die Erhöhung der Grunderwerbsteuer bei selbstgenutztem Wohneigentum auf damals 3,5 Prozent nach dem Wegfall der Eigenheimförderung verfassungswidrig ist. Der stellte jedoch fest, dass sich auch durch die Abschaffung der Eigenheimzulage kein Verstoß gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ergibt. Bleibt zu befürchten, dass der einheitliche Grunderwerbsteuersatz in Deutschland von 3,5 Prozent in einigen in Jahren nur noch ein theoretischer Wert ist, weil alle Bundesländer bis dahin diesen Satz deutlich erhöht haben.