Jagdsteuer
Bereits im Mittelalter gab es in Deutschland eine Jagdsteuer, diese bestand jedoch in der Regel nicht aus der Zahlung von Geldern, sondern aus so genannten Naturalabgaben. Das bedeutet, der Jäger musste ein Teil seiner Beute an seinen Lehnsherren oder auch an karitative Einrichtungen bzw. an die Kirche abgeben. Dieser Brauch hielt sich bis ins 20. Jahrhundert hinein, erst nach Ende des Ersten Weltkriegs wurde schließlich die Jagdsteuer in ihrer heutigen Form in Deutschland eingeführt.
Wie hoch die Jagdsteuer ausfällt, wird durch die Gebietskörperschaften festgelegt, also durch die Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltungen oder auch durch die Landkreise. Der zu zahlende Steuerbetrag, der vom Jagdausübungsberechtigten eingefordert wird, ergibt sich schließlich aus dem so genannten Jahresjagdwert. Auch bei Verpachtung wird dieser fällig, allerdings wird hier die Steuer auf den vom Pächter zu entrichtenden Jahrespachtpreis erhoben.
Es gibt für die Jagdsteuer in Deutschland keine einheitliche gesetzliche Grundlage. Die jeweiligen Rechtsgrundlagen in den einzelnen Bundesländern sind üblicherweise in den Kommunalabgabengesetzen beziehungsweise in der jeweiligen kommunalen Satzung niedergelegt. Aufgrund dieser Tatsache ist die Erhebung von Jagdsteuer in einigen Bundesländern sogar untersagt. Da sie in anderen Ländern jedoch immer noch erhoben wird (teilweise werden hier nicht unerhebliche Steuerbeträge vom Jagdausübenden gefordert), sorgt die Jagdsteuer in Deutschland immer wieder für hitzige Diskussionen. Es ist jedoch nicht abzusehen, dass diese Steuer in naher Zukunft deutschlandweit entweder komplett abgeschafft oder zumindest vereinheitlicht wird.