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Spielbanksteuer / Spielbankabgabe – Steuern

Eine der ältesten Steuern in Deutschland ist die Spielbankabgabe, die bereits im Mittelalter in verschiedenen Formen erhoben wurde. Trotz des Umstandes, dass diese Steuer in Deutschland relativ unbekannt ist, beträgt das Steueraufkommen jährlich rund acht Milliarden Euro, wodurch sie keineswegs zu den Bagatellsteuern zählt.

Steuerpflichtig sind die Betreiber von öffentlichen Spielbanken in der Bundesrepublik Deutschland. Das Besondere an der Spielbanksteuer ist, dass es sich hierbei mit etwa 80% der Spielerträge, die als Steuer abzuführen sind, um den höchsten Steuersatz aller Steuerarten handelt. Das bedeutet: Von den Erträgen, die eine erzielt, bleiben ihr nur etwa 20% als Gewinn übrig. Die Rechtsgrundlage für die Besteuerung von Spielbanken ist im verankert, das bereits im Jahr 1938 verabschiedet wurde und heute immer noch gilt. Die Spielbanksteuer fällt grundsätzlich nur für Spielbankbetreiber an, für die Spieler selbst sind seine Gewinne immer steuerfrei.

Die Spielbanksteuer muss an eine Kasse abgeführt werden, die von der jeweils zuständigen Landesbehörde benannt wird. Um sicherzustellen, dass hierbei alles mit rechten Dingen zugeht, überwachen die Behörden den Spielbetrieb in Spielbanken regelmäßig und nehmen entsprechende Prüfungen vor. Alle Einnahmen aus der Erhebung der Spielbanksteuer stehen grundsätzlich dem jeweiligen Bundesland, in dem sich die Spielbank befindet, zu.

Wie bereits angedeutet, wurden Spielbanksteuern beziehungsweise Spielabgaben schon im Mittelalter erhoben. Es gab damals sogar staatliche Spielbetriebe, deren Einnahmen zu 100% in die Staatskasse oder auch in die jeweilige Stadtkasse flossen. Zeitweise wurden übrigens nicht nur Glücksspiele besteuert, sondern auch alle möglichen anderen Formen von Spielen – auch solche, die der Verbraucher für zuhause kaufen konnte. Als die Spielbanken in Deutschland Ende des 19. Jahrhunderts komplett verboten wurden, merkte man schnell, welch großer Betrag an Steuereinnahmen fortan fehlte. Durch das neue Reichsgesetz ab 1933 wurden Spielbanken schließlich unter verschärften Auflagen wieder zugelassen.

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