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Gewerbesteuer – Steuern

Gewerbesteuer

Gewerbesteuern wurden in Deutschland bereits im Mittelalter erhoben. Sie waren jedoch nicht einheitlich geregelt, sondern konnten von Region zu Region verschiedene Bezeichnungen aufweisen. So sind die ersten Gewerbesteuern in Deutschland zum Beispiel unter dem Begriff „Marktgeld“ bekannt. Teilweise wurden sie auch in Form von Handelsaufschlägen für bestimmte Waren oder als Sondersteuer, ebenfalls auf fest definierte Waren und Dienstleistungen beschränkt, erhoben.

Die im umgangssprachlichen Bereich als Gewerbesteuer bezeichnete Steuerart müsste eigentlich korrekterweise Gewerbeertragsteuer heißen. Sie ist eine Steuer, die auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben wird. Somit ist die Gewerbesteuer grundsätzlich direkt vom Unternehmensertrag abhängig. Es gibt jedoch zusätzlich eine ertragsunabhängige Besteuerung, die jedoch nur auf bestimmte Finanzierungskosten erhoben wird. Bis zum Jahr 1997 war dies anders, hier kam zur Gewerbesteuer auch noch die Gewerbekapitalsteuer hinzu, die sich auf die Substanz des Gewerbebetriebes bezog und daher ertragsunabhängig ausfiel.

Die Gewerbesteuer wird von den jeweiligen Gemeinden erhoben und bildet damit deren wichtigste Einnahmequelle. Im Ausland gibt es eine vergleichbare Steuerform dagegen nicht, da Unternehmen und Gewerbebetriebe ihren Ertrag sowieso schon im Rahmen der beziehungsweise der verschiedenen Einkommensteuerarten versteuern müssen.

Wie hoch die Gewerbesteuer für das jeweilige Unternehmen ausfällt, liegt zum einen am Gewerbesteuernmessbetrag, der sich durch den Ertrag des Unternehmens ergibt, andererseits auch am gemeindeabhängigen Hebesatz. So kann es durchaus sein, dass ein Unternehmen in direkter Nachbarschaft durch einen deutlich niedrigeren Hebesatz wesentlich weniger Gewerbesteuern bezahlt. Der bereits angesprochene Gewerbesteuermessbetrag wiederum ergibt sich aus dem Gewerbeertrag, der nach den gleichen Vorschriften wie bei der Körperschaftsteuer und der Einkommensteuer ermittelt wird. Der ermittelte Betrag wird dabei durch im Gewerbesteuergesetz definierte Beträge ergänzt oder vermindert.

Die Gewerbesteuer sorgt dafür, dass sich in einigen Regionen und Gemeinden Unternehmen besonders gern ansiedeln und dort die Industriegebiete füllen, in anderen Gemeinden dagegen Standorte reihenweise aufgegeben werden, da hier die Gewerbesteuern besonders hoch ausfallen. Zu beobachten war dies nach der Wiedervereinigung, als viele westdeutsche Unternehmen in den Osten übersiedelten, da hier die Gewerbesteuern zu Anfang besonders niedrig ausfielen.

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