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Komplette Infos über die schufa

 

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Informationen rund um die SCHUFA-Auskunft 

 

(quelle: SCHUFA Holding AG)


Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Eigenauskunft?

In der Eigenauskunft ist zusammengestellt, welche Informationen über eine Person bei der SCHUFA vorliegen. Neben Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, aktuellen und früheren Anschriften, finden sich in der Regel Informationen, die von Vertragspartnern gemeldet wurden.

Sehen die Anfragenden auch alles, was in meiner Eigenauskunft steht?

Nein, nur Sie alleine erhalten Ihre kompletten persönlichen Daten ausgehändigt. Unsere Vertragspartner, also die anfragenden Unternehmen, erfahren deutlich weniger. Wir unterscheiden dabei zwischen A-Vertragspartnern und B-Vertragspartnern. Grundsätzlich erfahren SCHUFA-Vertragspartner nicht, bei welchem Unternehmen Sie Kunde sind.

Was sind A-Vertragspartner?

A-Vertragspartner, das sind z.B. Banken und Sparkassen, sehen bankrelevante Positivinformationen (also ob Sie z.B. ein oder eine Kreditkarte haben) und bankrelevante Negativinformationen (z.B. Kündigung eines Kredites). Sie sehen darüber hinaus Negativinformationen aus anderen Branchen z.B. aus dem Telekommunikationsumfeld oder dem Versandhandelsbereich (gemahnte und unbestrittene offene Rechnungen). Sie sehen aber grundsätzlich nicht, bei WELCHEM Unternehmen Sie Kunde sind. ( )

Außerdem sehen die A-Vertragspartner, ob ein Unternehmen in den letzten 10 Tagen eine Auskunft zu Ihrer Person bei der SCHUFA eingeholt hat – wieder ohne zu wissen, um welches Unternehmen es sich handelt. Für Sie hingegen, weisen wir alle Anfragen zu Auskünften mit Angabe des Unternehmens 1 Jahr lang aus.

Was sind B-Vertragspartner?

B-Vertragspartner, das sind z.B. Versandhandel- und Handelsunternehmen (wenn Waren auf Rechnung oder Teilzahlungsbasis bestellt werden), erfahren deutlich weniger, denn sie werden nur über vorliegende Zahlungsstörungen informiert ohne zu wissen, in welchem Bereich diese liegen (Bankenumfeld, Telekommunikationsbereich, Versandhandel,…). Lediglich die Telekommunikationsunternehmen erhalten Positiv- und Negativinformationen aus ihrer Branche – aber auch hier gilt: Unternehmen, bei denen Sie Kunde sind, werden nicht genannt.

Meine Bank gibt mir keinen Kredit. Hat das was mit der SCHUFA zu tun?

Die SCHUFA liefert Informationen zu Personen oder Einschätzungen zu einem geschäftlichen Risiko. Darüber hinaus fließen in eine Entscheidung des Kreditgebers in der Regel noch zahlreiche andere Informationen ein, so zum Beispiel zu Ihrem Einkommen. Ein Kredit gebendes Unternehmen ist dazu verpflichtet, jede Anfrage sorgfältig zu prüfen. Manche Unternehmen verhalten sich dabei vorsichtiger als andere. Wir unterstützen Entscheidungen durch Informationen – wir treffen sie aber nicht.

Was wird wann gelöscht?

Es gibt unterschiedliche, gesetzliche Grundlagen und Fristen für die Aufbewahrung Personen bezogener Daten. Die Fristen bei der SCHUFA sollen zum einen die Interessen der Vertragspartner wahren: Unternehmen müssen Geschäftsrisiken kalkulieren können. Zum anderen sind auch die Belange von Verbrauchern berücksichtigt: Negative Informationen werden nach einer angemessenen Zeit gelöscht.

Entfernt werden Angaben:

* zu Giro- und Kreditkartenkonten nach Kontoauflösung
über Versandkonten drei Jahre nach Eingang bzw. ab Mitteilung über Auflösung

* über Kredite nach drei Jahren ab dem Jahr der Rückzahlung

* zu nicht vertragsgemäß abgewickelten Geschäften, nach deren Erledigung, zum Ende des dritten Jahres ab Aufzeichnung

* titulierte Forderungen bleiben bis zur Erledigung gespeichert. Sie werden drei Jahre nach Rückzahlung entfernt

* Informationen aus der Amtsgerichte werden bei der SCHUFA nach drei Jahren gelöscht. Auch früher, falls die Löschung beim Amtsgericht der SCHUFA angezeigt wird.

Warum fehlen Informationen in meiner Auskunft?

Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben. Es kann sich um ein Merkmal handeln, das Vertragspartner uns melden dürfen, aber nicht müssen. Das ist bei Girokonten der Fall. Es ist auch möglich, dass Sie einen Vertrag mit einem Unternehmen geschlossen haben, das nicht Vertragspartner der SCHUFA ist.

Was kann ich tun, wenn Angaben in meiner Eigenauskunft unvollständig, nicht mehr aktuell oder unzutreffend sind?

Selbstverständlich werden Fehler kostenlos und umgehend korrigiert! Daher können Sie der Schufa Ihr Anliegen kurz schriftlich darzustellen.

* per Brief können Sie der Schufa Ihr Anliegen gerne mitteilen:
Schufa Holding AG
Kormoranweg 5
65201 Wiesbaden
Service-Telefon 01805 – Schufa (01805 – 72 48 32 pro Minute 14cent aus
dem deutschen Festnetz, Mobilfunkanbieter max. 42 Cent pro Minute)
www.meineSchufa.de
www.schufa.de

* Oder kommen Sie einfach in einer Schufa-Verbraucherservicestellen vorbei. Adressen und Öffnungszeiten finden Sie unter Service “”

Haben Sie Dokumente, die den Sachverhalt darlegen (Eigenauskunft, Quittungen, Löschungsbescheid oder ähnliches)? Eine Kopie hiervon hilft uns bei der schnellen Bearbeitung weiter!

Ich habe schriftlich um Anpassung meiner Daten gebeten, da diese nicht vollständig/korrekt sind. Wann höre ich von Ihnen?

Häufig müssen wir zur Klärung eine Rückfrage bei unserem Vertragspartner – dem Unternehmen, das eine Information ein- oder eben nicht eingemeldet hat – halten. In der Regel tun wir das noch am gleichen Tag. Wir setzen uns auch für Sie ein, schnellstmöglich eine Rückmeldung zu erhalten. Sollte die Antwort unseres Vertragspartners etwas auf sich warten lassen, so bitten wir Sie um Verständnis. Wir bleiben für Sie am Ball! In Zweifelsfällen bleiben Ihre Angaben so lange gesperrt, bis der Sachverhalt geklärt wurde.

Warum werden Voranschriften gespeichert?

Die Speicherung von Voranschriften dient zur einwandfreien Identifizierung einer Person und bedeutet ein zusätzliches Identifikationskriterium.

Warum sind Anfragen in meiner Auskunft?

Anfragen werden für zwölf Monate gespeichert und für zehn Tage in Auskünften an Vertragspartner beauskunftet. Die Speicherung von Anfragen dient in erster Linie der Dokumentation der Anfrage und ermöglicht es uns so z.B. die Berechtigung einer Anfrage im Nachhinein zu prüfen.

Warum steht in meiner Eigenauskunft eine Information zu meinem Mobilfunkvertrag?

Vertragspartner dürfen bei uns Informationen anfragen, wenn Sie ein Vertragshandy mit fester Laufzeit wünschen. Dann erhalten Sie ein hochwertiges Gerät, können gleich los telefonieren und die erste Rechnung liegt in der Regel erst nach einem Monat im Briefkasten. Das Mobilfunkunternehmen schenkt Ihnen also einen großen Vertrauensvorschuss – Dank der SCHUFA!

Warum steht ein erledigter Kredit in einer Auskunft?

Der Eintrag bleibt nach Erledigung 3 Jahre in Ihrer Eigenauskunft stehen. Für Sie als Verbraucher hat dies nur positive Auswirkungen. Sollten Sie einen weiteren Kredit beantragen, wird der Vertragspartner es als positives Merkmal deuten, dass Sie bereits einen Kredit ordnungsgemäß und fristgerecht bezahlt haben.

Warum haben ausgelaufene Kredite keinen Erledigungsvermerk?

Unsere Vertragspartner sind darauf geschult, Informationen, die sie bei der SCHUFA anfragen, zu lesen. Sie erkennen daher anhand von Summe, Laufzeit und Ratenhöhe in der Regel sofort, dass ein Kredit zurückbezahlt wurde. Und das ist grundsätzliche ein positives Merkmal in Ihrem persönlichen Datenbestand. Ein potenzieller Kreditgeber kann erkennen, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen vertragsgetreu nachgekommen sind.

Was ist der Unterschied zwischen “einfachem” und “tituliertem” Saldo?

Bei einer “Saldo Fälligstellung” bzw. “Saldo Gesamtfälligstellung” wird die Restschuld eines Vertrages gesamtfällig gestellt (z.B. nach Kündigung eines Kredits oder Handyvertrags). Bei einem “Saldo” handelt es sich um einen offen stehenden Betrag aus einer gesamtfällig gestellten (gekündigten) oder titulierten Forderung. Saldenmeldungen erfolgen regelmäßig. Bei einem “titulierten Saldo” handelt es sich um eine gerichtlich festgestellte Forderung (insbesondere durch Vollstreckungsbescheid, Endurteil und gerichtlichen Vergleich/Titulierung).

Ich habe die Eigenauskunft über Internet aus Versehen zweimal beantragt, wird die Gebühr jetzt auch doppelt abgebucht?

Der Betrag wird nur einmal abgebucht, die zweite Anfrage wird in der Regel gelöscht, wenn beide Beantragungen in sehr kurzen Zeitabständen erfolgt sind. Ganz konkret bedeutet dies: Der zweite Antrag wird nicht bearbeitet, wenn der zeitliche Abstand zwischen den beiden Anträgen weniger als 2 Tage beträgt.

Ich habe eine Eigenauskunft beantragt und habe noch keine Antwort, wie lange dauert es noch?

Die Eigenauskunft wird Ihnen innerhalb weniger Tage zugesendet. SCHUFA Mitarbeiter können den aktuellen Stand der Bearbeitung überprüfen. SCHUFA Kontaktdaten finden Sie unter Service “”.

In meiner Auskunft steht, ich habe ein Servicekonto bei T-Mobile. Habe ich dort Schulden?

Nein, Sie sind offensichtlich Kunde bei T-Mobile und für Sie wurde ein Kundenkonto eingerichtet, das Ihren Handy-Vertrag betrifft.

In meiner Auskunft steht etwas von einem “grundpfandrechtlich gesicherten Kredit”, ich habe aber gar kein Haus.

Es könnte sich hierbei auch um einen Bausparvertrag handeln.

In meiner Eigenauskunft steht etwas von einem Haftbefehl. Werde ich polizeilich gesucht (HB)?

Nein, es handelt sich hierbei um eine Haftbefehl zur Abgabe einer Eidestattlichen Versicherung und betrifft eine Geldforderung. Der Haftbefehl ergeht nur dann , wenn ein Schuldner einen ersten Termin zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung versäumt hat und hierzu neu aufgefordert werden muss.

Ich bin nicht unbekannt verzogen. Warum wird ein Auftrag zur Anschriftenermittlung gemeldet?

Das Unternehmen hat sicher Ihre neue Anschrift nicht und hat deswegen den Anschriftenermittlungsauftrag bei uns gestellt. Nähere Details kann Ihnen das entsprechende Unternehmen geben.

Wieso steht in meiner Auskunft eine Anfrage von eBay?

Sobald Sie bei eBay Anbieter oder Bieter werden möchten, wird Ihre Identität geprüft. Dies dient dem SCHUTZ vor Betrugsfällen. Auskünfte zu Ihrer Bonität erhält eBay nicht.

Was ist ein Servicekonto?

Sind Sie vielleicht Kunde eines Versandhandelsunternehmens? Diese Information sagt lediglich aus, dass Sie Kunde sind. Sie sagt nicht aus, dass Sie bei diesem Unternehmen Zahlungsrückstände haben.

quelle: SCHUFA Holding AG

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