Die Kapitalgesellschaft wurde von mehreren Mitgliedern, welche gemeinsame und gleiche Interessen im wirtschaftlichen Bereich haben, über ein Rechtsgeschäft gegründet. Bei der Kapitalgesellschaft handelt es sich um eine Körperschaft die eine juristische Person ist. Beispiele für eine Kapitalgesellschaft wäre die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft für Aktien (KGaA), aber auch die Gesellschaft mit beschränkter Haftung () usw. Das Konzept der Kapitalgesellschaften ist abgeschaut von dem des Vereins. Kapitalgesellschaften können von einer einzelnen Person, aber auch von mehreren gegründet werden. Ebenfalls entsprechend der Form der Gesellschaft (GmbH, AG usw.) wird ein bestimmtes Stammkapital, auch Grundkapital benötigt. Im Falle von Schadensanspruchen an die Kapitalgesellschaft haftet diese auch nur mit ihrem Stammkapital, nicht mit dem Privatvermögen ihrer Mitglieder.
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