Zu den Depositen einer Geschäftsbank zählen die Sicht- und Termineinlagen von Kunden.
Sichteinlagen sind täglich verfügbar bzw. unterliegen einer Kündigungsfrist von weniger als 30 Tagen. Sie werden daher auch als Giroeinlagen bezeichnet, weil über sie das Tagesgeschäft, wie beispielsweise Überweisungen o.ä., abgewickelt wird.
Längerfristige Einlagen werden als Termineinlagen bezeichnet. Dazu zählen beispielsweise Kündigungs- oder Festgelder bzw. Monats- oder Zweimonatsgelder usw. Diese unterliegen in der Regel einer längeren Kündigungsfrist und stehen der Bank für eine bestimmt definierte Zeit zur Verfügung. Beide genannten Arten sind Geldeinlagen von Kunden, die gegen Verzinsung bei der Bank angelegt werden.
Spareinlagen werden jedoch nicht zu den Depositen dazugerechnet.
Zusammen mit den Sparleinlagen zählen die Depositen zu den wichtigsten Kreditrefinanzierungsquellen von Kreditinstituten.
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