Zurückbehaltungsrecht Das Zurückbehaltungsrecht ist im Zivilrecht verankert und kann so auch unproblematisch im Mietrecht angewendet werden. Für das Mietrecht im speziellen Fall kann es dann angewendet werden, wenn eine der beiden Parteien, Mieter oder auch Vermieter, der anderen Partei einen Geldbetrag schuldet. Besonders häufig ist dieses der Fall, wenn der Mieter mit seiner Mietzahlung im Rückstand ist. Der Vermieter kann dann von dem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, den Mieter also so zwingen, wenn er die einbehaltene Sache auch wieder bekommen möchte, die Mietschuld zu begleichen. Eine weitere Sache, über die das Zurückbehaltungsrecht ausgeführt werden kann, ist mit dem Pfandrecht gegeben. Der Vermieter kann auch über das Vermieterpfandrecht den Mieter auffordern, dass die säumige Schuld beglichen wird. Auch hier kann der Vermieter nur so lange von dem Pfandrecht Gebrauch machen, bis der Mieter seine Zahlungen geleistet hat, also keinerlei Anlass mehr besteht, dass der Pfand einbehalten wird. Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität |