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Arbeitslosenversicherung – Kredit und Finanzlexikon

Die Arbeitslosenversicherung ist einer derb Bestandteile der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen paritätisch einen am Bruttolohn bemessenen Beitrag ein und finanzieren damit die Leistungen der Arbeitslosenversicherung.
Zu diesen zählen die Auszahlung des Arbeitslosengeldes für Erwerbslose, die Zahlung des Kurzarbeitergeldes sowie Leistungen rund um die Vermittlung von Arbeitsverhältnissen und die Förderung von Weiterbildungen.
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung betrug im April 2009 3,2 Prozent des Bruttolohnes. Mit den Beiträgen erwerben Angestellte nach Ablauf einer bestimmten Mindesteinzahlungsdauer Anspruch auf den Erhalt von Arbeitslosengeld im Falle der unverschuldeten Erwerbslosigkeit.
Die Beitragseinnahmen der Arbeitslosenversicherung unterliegen konjunkturellen Schwankungen, so dass auch die Höhe der Beiträge stärkeren Veränderungen unterliegt als es bei den anderen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung der Fall ist.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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