Man geht grundsätzlich davon aus, dass Berufsunfähigkeit immer nur ältere Menschen betrifft. Leider ist dies ein Trugschluss. Ein körperliches Leiden kann jeden treffen und darüber hinaus springt eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch dann ein, wenn der Arbeitnehmer aufgrund eines psychischen oder seelischen Leidens seine Tätigkeit nicht mehr weiter ausüben kann. Doch egal welcher Fall eintritt: die Situation kann im Fall einer Berufsunfähigkeit schnell existenzbedrohlich werden. Und das auch schon dann, wenn der Arbeitnehmer nicht zu 100 Prozent berufsunfähig wird, sondern beispielsweise noch einer Teilzeittätigkeit nachgehen kann.
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist also für nahezu jeden jüngeren Menschen ratsam. Sie sollten jedoch die Vertragsbedingungen ganz genau studieren, um eventuelle Fallstricke und negative Klauseln aufzudecken beziehungsweise schon im Vorfeld zu vermeiden. Insbesondere ist aber darauf zu achten, dass keine abstrakte Verweisung im Versicherungsvertrag festgelegt wird. Dabei handelt es sich um eine Klausel, mit der Sie der Versicherer dazu zwingen kann, im Fall einer Berufsunfähigkeit zunächst eine andere Tätigkeit auszuüben. Welche Tätigkeit das ist, kann frei vom Versicherer bestimmt werden. Es kann also durchaus passieren, dass, wenn ein Arzt berufsunfähig wird, die Versicherung zunächst von diesem verlangt, die Tätigkeit einer Sprechstundenhilfe auszuüben. Wenn Sie dies vermeiden wollen, sollten Sie darauf bestehen, dass im Versicherungsvertrag keine abstrakte Verweisung festgelegt wird.
Vorsicht geboten ist auch bei bereits bestehenden, älteren Versicherungsverträgen. Hier ist oft festgelegt, dass ein Arzt die voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers auf mehrere Jahre im Voraus festlegen muss. Dies ist jedoch nur in den wenigsten Fällen möglich. Bei moderneren Versicherungsverträgen hat sich dagegen eingebürgert, dass die Versicherungsleistung dann ausgezahlt wird, wenn der Arbeitnehmer voraussichtlich für den Zeitraum von mehr als sechs Monaten nicht mehr arbeitsfähig ist. Eine solche Regelung sollten Sie in jedem Fall vorziehen.