Sozialhilfe und Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Den behinderten Menschen werden in der Gesellschaft besondere angeboten. So ist es auch nur verständlich, dass dann, wenn eine Behinderung vorliegt, die Person nicht alleine für den Lebensunterhalt aufkommen kann, eine Sozialhilfe beansprucht werden kann. Es muss aber die weitere Bedingung vorliegen, dass keine andere Stelle oder auch keine anderen Personen, wie die Familie für die Aufwendungen aufkommen kann. Nur dann, wenn andere Kostenübernahmen ausgeschlossen werden können, kann bei dem Sozialamt der Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden. Die finanziellen Leistungen, die die behinderten Menschen beziehen können, können viele Bereiche umfassen, in denen ein finanzieller Bedarf, auch speziell wegen der Behinderung besteht. So wird die Grundversorgung der Menschen über den Regelsatz abgegolten, zusätzlich kann ein Mehrbedarf wegen der Behinderung bezogen werden. Die Sätze, um die der Regelsatz erhöht werden kann, richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Auch die Kosten für die Mieten werden von dem Sozialamt getragen, wenn die Kosten auch angemessen sind. Ist wegen der Behinderung eine Unterbringung in einem Heim von Nöten, dann sind hier besondere Richtlinien einzuhalten, die auch den Bereich Sozialhilfe und Pflege betreffen werden. Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität |