Als indirekte Steuern werden Steuern bezeichnet, bei denen die Person, die die Steuer zahlt, nicht die Person ist, die sie Steuer an das Finanzamt abführt.
Die bekannteste indirekte Steuer in Deutschland ist die Mehrwertsteuer (auch als Umsatzsteuer bezeichnet), deren regulärer Satz 19 Prozent beträgt und die auf fast alle und Dienstleistungen erhoben wird. Sie wird von den Verkäufern einer Ware vom Käufer erhoben und an das Finanzamt abgeführt. Andere indirekte Steuern sind beispielsweise die Tabaksteuer, die Mineralölsteuer oder die Branntwein-Steuer. Indirekte Steuern fließen in die öffentlichen Haushalte ein und dienen der Finanzierung des staatlichen Budgets.
Steuerzahler erwerben durch die Zahlung ihrer Steuern keinerlei Rechtsanspruch. Der Anteil der indirekten Steuern am gesamten Steueraufkommen in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren erhöht.
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