Als indirekte Steuern werden Steuern bezeichnet, bei denen Steuerschuldner und Steuerträger zwei verschiedene Personen sind. Zu den indirekten Steuern zählen beispielsweise die Mehrwertsteuer, die Mineralölsteuer oder die Tabaksteuer.
Der Steuerträger ist in allen Fällen der Konsument, der erwirbt und die Steuer zusammen mit dem Kaufpreis entrichtet. Der Steuerschuldner ist der Einzelhändler, der die Waren verkauft und die Steuer einnimmt bzw. der Mineralölkonzern, der selbiges tut.
Indirekte Steuern machen in Deutschland einen erheblichen Teil des Steueraufkommens aus und werden auf praktisch alle Güter und Dienstleistungen (mit Ausnahme von Bankdienstleistungen) erhoben.
Den größten Posten stellt dabei die Mehrwertsteuer dar, die 19 Prozent bzw. 7 Prozent im ermäßigten Satz beträgt.
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