Grundsätzlich versteht man unter einer Transaktion die Übertragung einer Sache oder eines Rechts. Aus dem Bankenbereich kennt man solche Transaktionen als Überweisungen, Abbuchungen, Gutschriften oder Kreditauszahlungen.
An einer Transaktion müssen also immer mindestens zwei Parteien beteiligt sein, ein ausführender und ein empfangender Teil. Der empfangende Part erbringt dem ausführenden eine bestimmte Gegenleistung, entweder finanzieller Natur oder in Form einer Waren- bzw. Dienstleistungslieferung.
Wird dagegen eine Sache verschenkt, ist dies keine Transaktion, da hier der Empfänger keine Gegenleistung erbringen muss. Auch im Wertpapierbereich kommen Transaktionen sehr häufig vor, wenn zum Beispiel Aktien vom einem Depot in ein anderes übertragen werden oder beim An- und Verkauf von Währungen.
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