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Darlehensvertrag – Finanzlexikon

Ein Darlehensvertrag ist ein Vertrag, welcher bei der Vergabe bzw. Aufnahme von Darlehen zwischen den Vertragsparteien geschlossen wird. Ein Darlehensvertrag muss immer in Schriftform abgeschlossen werden. Außerdem muss jede Vertragspartei ein Exemplar des Darlehensvertrages ausgehändigt bekommen. Darlehensverträge für Privatpersonen werden nach den Richtlinien des BGB angefertigt. Dabei ist zu beachten, dass die vom Gesetz vorgegebenen Pflichtangaben im Vertrag angegeben sind. Zum Schutz des Kreditnehmers muss zum Beispiel der anfängliche effektive Jahreszins im Darlehensvertrag angegeben werden. Fehlen einige dieser Pflichtangaben, so bekommt der Kreditnehmer dadurch Vorteile. Durch die Regelung der Angabe bestimmter Pflichtangaben ist gewährleistet, dass alle Darlehensverträge gleich aufgebaut sind und gut verglichen werden können.

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