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Inkassobüro – Kredit und Finanzlexikon

Als Inkassobüros werden private Unternehmen bezeichnet, deren Geschäftszweck es ist, überfällige Forderungen im Auftrag von Gläubigern einzutreiben.
Inkassobüros versuchen zur Durchsetzung der Forderungen ihrer Kunden, den Schuldner durch Briefe, Anrufe etc. unter Druck zu setzen und zur Begleichung seiner Schulden zu bewegen. Desweiteren vereinbaren sie mit zahlungswilligen Schuldnern Ratenzahlungen und Stundungen. Inkassobüros sind keine Vertreter des Staates und haben dementsprechend keine besonderen Rechte.
Sie dürfen beispielsweise keinerlei Pfändungen vornehmen oder die Wohnung eines Schuldners gegen dessen Willen betreten. Inkassobüros werden von vielen Unternehmen als Vorstufe vor der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens eingesetzt.
Der Gewinn der Unternehmen besteht in der Regel aus einem bestimmten Anteil der eingetriebenen Forderungen.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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