Der Eigenverbrauch entstammt als Begrifflichkeit dem Umsatzsteuerrecht und ist in der Buchhaltung von Bedeutung. Entnimmt ein Unternehmer Waren seines Geschäfts für den Eigenverbrauch, wird dies im Rechnungswesen so behandelt, als hätte der Unternehmer einen Verkauf an sich selbst getätigt. Die entnommene Ware ist dann der Umsatzsteuer unterworfen. Der Eigenverbrauch dient dem Staat dazu, zu verhindern, dass durch Einkäufe von Unternehmen, die die Umsatzsteuer beim Einkauf von Waren nicht zahlen müssen, private Vorteile wahrgenommen werden. Die Regelung betrifft ohne Ausnahme sämtliche Entnahmen des Gewerbetreibenden für private Zwecke. Darunter fällt ausdrücklich auch die Entnahme für enge Verwandte und Freunde. In der Buchführung ist ein eigener Posten für Privatentnahmen anzulegen.
Direktverweis auf den Begriff "Eigenverbrauch" – einfach kopieren:
Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010
Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010
Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010
Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010
Frage von Helga am 01. November 2010
Wichtiger Hinweis & Transparenz
Die Inhalte dieses Artikels dienen nur der allgemeinen Information und stellen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Zur Finanzierung unseres unabhängigen Journalismus nutzen wir auf dieser Seite Affiliate-Links. Diese sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Wenn Sie über einen solchen Link ein Produkt abschließen, erhalten wir vom Anbieter eine Provision. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten.
Für weitere Informationen lesen Sie bitte unseren vollständigen Disclaimer & unsere redaktionellen Grundsätze.