Der Begriff Passivtausch entstammt dem Rechnungswesen und bezeichnet einen Geschäftsvorfall, der ausschließlich die Passivseite der Bilanz, nicht aber die Aktivseite betrifft.
Ein Passivtausch findet zum Beispiel statt, wenn ein Unternehmen Berichtigungsaktien ausgibt und durch diesen Schritt eine in der Vergangenheit gebildete Kapitalrücklage in gezeichnetes Kapital umwandelt. Die Position Kapitalrücklage vermindert sich dabei um exakt den Betrag, um den sich die Position gezeichnetes Kapital erhöht. Auch eine Umstrukturierung der Verbindlichkeiten eines Unternehmens, wie etwa die Umschuldung von kurzfristigen Darlehen in langfristige Kredite, tangiert ausschließlich die Passivseite der Bilanz und wird deshalb als Passivtausch bezeichnet.
In diesem Fall erhöht sich der Posten langfristige Verbindlichkeiten dann um den Betrag, um den Posten kurzfristige Verbindlichkeiten sinkt.
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