Die Kapitalrücklage einer Aktiengesellschaft wird auf der Passivseite der Bilanz als solche ausgewiesen. Sie entsteht bei der Ausgabe von Aktien:
Emittiert ein Unternehmen Aktien mit einem Nennwert von 50 Euro je Stück und beläuft sich der Verkaufspreis, der bei der ersten an der Börse ermittelt wird, auf 75 Euro, werden 50 Euro dem gezeichneten Kapital und 25 Euro der Kapitalrücklage zugeführt. Die Kapitalrücklage ist damit nicht zu verwechseln mit der , bei der finanzielle Polster aus der Tätigkeit des Unternehmens gebildet werden.
Kapitalrücklagen werden häufig im Rahmen einer aus Gesellschaftsmitteln ins Grundkapital umgebucht, in dem an die Eigentümer Berichtigungsaktien ausgehändigt werden.
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