Manche Betriebsausgaben werden als Spesen bezeichnet, so beispielsweise Geschenke an Kunden oder Geschäftsessen, diese sind unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich absetzbar. Spesen sind jedoch auch die zusätzlich auftretenden Kosten von Personen, welche aus beruflichen Gründen öfters unterwegs sind, entfernt von der eigenen Wohnung und der eigentlichen Betriebsstäte. Diese so genannten Dienstreisen verursachen einen Verpflegungsmehraufwand, dieser Mehraufwand, also die Spesen, werden vom Arbeitgeber übernommen. Der Arbeitnehmer hat diese Spesen zunächst einmal selber zu tragen, erst wenn eine Spesenabrechnung vorliegt wird in den meisten Betrieben abgerechnet. Viele Betriebe rechnen jedoch mittlerweile die Spesen pauschal ab, dies bedeutet Arbeitgeber und Arbeitnehmer machen einen bestimmten Spesenbetrag aus, der dann immer pauschal gezahlt wird.
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