Verbindlichkeit steht in Deutschlands als anderer Begriff für Schulden. Man bezeichnet damit alle Zahlungsverpflichtungen, die über den normalen Lebenshaltungskosten hinaus bestehen.
Dies können zum Beispiel Tilgungsraten für Kredite oder sonstige Ratenzahlungen oder auch Leasing-, Gerichts- und andere Kosten sein. Man spricht jedoch nur so lange von einer Verbindlichkeit, wie der Schuldner diese in vollem Umfang bedienen kann. Kann er dies nicht mehr, besteht eine Überschuldung, der in der Regel die Einleitung eines Insolvenzverfahrens folgt.
Bei Privatpersonen und Personengesellschaften stehen die Verbindlichkeiten der Buchführung auf der Habenseite, bei juristischen Personen in einer Bilanz auf der Passivseite.
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