Im Gegensatz zu früher sind Tafelgeschäfte heute nur noch selten anzutreffen. Man bezeichnet damit Geschäfte, die in bestimmten Etappen also Zug um Zug – abgewickelt werden. Dabei wird zunächst ein Vertrag geschlossen, den der Käufer im Anschluss zu erfüllen hat.
Im nächsten Zug erfüllt der Verkäufer seine vertragliche Pflicht und liefert die im Vertrag festgelegte Ware oder Dienstleistung an den Käufer. Diese Art der Geschäftsabwicklung ist vor allem aus dem Wertpapierbereich bekannt und kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn Anleger ihre Wertpapiere selbst verwalteten und eigenständig für die Transaktion bei einem Verkauf zuständig sind.
Bei Tafelgeschäften, die mit Banken abgeschlossen werden, ist es gesetzliche Pflicht, dass das Kreditinstitut die Kapitalertragssteuer in Höhe von 35 Prozent bei Abschluss des Geschäfts automatisch einbehält. Der Anleger bekommt dafür eine spezielle Bescheinigung, mit der er die gezahlte Steuer bei seiner Einkommensteuererklärung geltend machen kann.
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