Als Konnossement wird ein Vertrag über Seefracht bezeichnet, der zwischen einer und einem Verladeunternehmen geschlossen wird. Die Rederei darf die Seefracht nur dann ausliefern, wenn sie über das Konnossement im Original verfügt.
Der Reder bestätigt in dem Vertrag, dass er eine bestimmte, nach Art und Menge genau definierte Ware erhalten hat und verpflichtet sich zugleich, sie zu einem benannten Hafen zu liefern. Das Konnossement stellt im Seehandel somit ein sehr wichtiges Dokument dar. Es wird ausschließlich im Original anerkannt.
Die Form der Verträge wird durch spezielle Gesetze näher geregelt. Seefrachtverträge unterliegen besonderen Bestimmungen, die von denen der normalen Privatwirtschaft abweichen können.
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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010
Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010
Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010
Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010
Frage von Helga am 01. November 2010
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