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Donnerstag, April 25, 2024
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Arbeitsrecht – Arbeitsvertrag

 

    

Arbeitsvertrag 

Der Arbeitsvertrag ist die Basis eines jeden Beschäftigungsverhältnisses. Hier werden die Vorgaben zu der Beschäftigung geschlossen, welche zwischen dem Arbeitgeber und auch dem Arbeitnehmer dann eine Gültigkeit haben. Er muss nicht immer auch schriftlich geschlossen werden, ist aber immer ein Vorteil, wenn dieser in schriftlicher Form auch beiden Parteien vorliegt. Denn nur dann kann, wenn es zu einem Streit kommen sollte, dieser auch als Beweis ausreichend dienen, welche Partei im Recht ist, und welche nicht.
Der Arbeitsvertrag ist die Basis, welche die Pflicht des Arbeitnehmers aufzeigt, den Beruf auch im Sinne des Arbeitgebers auszuführen. Es werden die Arbeitstage geregelt, oder auch die zu arbeitenden Stunden, an denen der Angestellte seiner Pflicht nachkommen muss. Sollte der Arbeitnehmer gegen seine Pflichten verstoßen, dann hat der Arbeitgeber das Recht, ihn hierfür zu ermahnen, in der Arbeitswelt spricht man in diesem Zusammenhang von der Abmahnung. Auf der anderen Seite wird die Pflicht des Arbeitgebers geregelt, dem Angestellten für seine Arbeiten auch entsprechend zu entlohnen. Mit dem geschlossenen Arbeitsvertrag ist es dann die Pflicht, das Geld auch auszuzahlen. Der Angestellte hat so die Sicherheit, dass seine Arbeitskraft auch entlohnt wird.
Auch ist es die Pflicht, die mit dem geschlossenen Arbeitsvertrag entsteht, des Arbeitgebers, dass er seinem Arbeitnehmer einen Urlaub gewähren muss. Der Erholungsurlaub dient dazu, dass der Angestellte sich auch wirklich von den Strapazen der Arbeit erholen kann. Auch die Meldung der Arbeitsaufnahme ist eine Pflicht, die im Anschluss an den geschlossenen Arbeitsvertrag dem Arbeitgeber auferlegt wird. Dieser muss, je nach Umfang der Arbeit, diese den zuständigen Stellen, wie Krankenversicherungsträger, Rentenversicherungsstelle, etc. melden, damit auch hier die Absicherung des Arbeitnehmers besteht.
Ein geschlossener Arbeitsvertrag endet mit dem Ablauf, wie es bei einem befristeten Vertrag vorkommt, mit dem Tod des Arbeitnehmers oder mit der Kündigung.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

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