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Samstag, Oktober 19, 2024
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Arbeitsrecht – allgemeines zur Kündigung

 

    

Kündigung allgemeines 

Die Kündigung gibt immer wieder sehr viele Gründe für Streitigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer auf, wenn es sich um eine einseitige Kündigung handelt. Allerdings regelt das Kündigungsschutzgesetz die wichtigsten Grundlagen für diese Probleme.
Zum einen muss erst einmal unterschieden werden, um was für eine Art der Kündigung es sich handelt, denn auch hier lassen sich schon große und auch bedeutende Unterschiede feststellen. Liegt ein befristetes Arbeitsverhältnis vor, dann endet diese, ohne dass es einer ausgesprochenen Kündigung bedarf, mit dem Ablauf des Vertrages. Eine Verlängerung des Vertrages muss bei diesen Verträgen ausdrücklich erfolgen, wenn der Arbeitnehmer auch weiterhin in diesem Unternehmen beschäftigt sein möchte.
Ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen, dann muss der Arbeitgeber oder auch der Arbeitnehmer eine Kündigung aussprechen, damit das Arbeitsverhältnis nicht mehr fortgeführt wird. Ansonsten besteht weiterhin die Pflicht, die Arbeit auszuüben.
Allerdings kann eine Kündigung nicht so ohne Weiteres erfolgen, es sind viele Rechte und auch Grundlagen hier einzuhalten, damit diese auch wirksam werden kann. Der Arbeitnehmer ist mit über das Kündigungsschutzgesetz einer besonderen Stellung ausgesetzt, die es dem Arbeitgeber erschwert, den Angestellten auch einfach so kündigen zu können. Eine Kündigung darf zum Beispiel nicht grundlos geschehen, der Arbeitnehmer ist in vielen Fällen vorab über sein Fehlverhalten zu informieren, hierfür reicht eine Abmahnung aus, die Kündigungsfristen müssen eingehalten werden, und die Form der Kündigung muss auch berücksichtigt werden. Der Arbeitnehmer allerdings kann den Arbeitsvertrag ohne große Probleme kündigen, die rechtskräftige Umsetzung erfolgt aber auch nur dann, wenn er sich an die Vorschriften der Kündigungsform auch hält. Eine Kündigung, egal, wer diese ausspricht, muss immer in schriftlicher Form der anderen Partei auch zukommen. Wird die Kündigung per Post verschickt, dann sollte dieses auch per Einschreiben gemacht werden, denn nur so kann auch im nachhinein bewiesen werden, dass diese zugestellt worden ist.
Jedoch gibt es viele Klauseln und Ausschlüsse, die den Prozess der Kündigung erschweren können, den Arbeitnehmer schützen können. Eine Ausnahme bildet allerdings die Probezeit, in denen die Vorschriften noch anders sind, als wenn das Beschäftigungsverhältnis unbefristet und fest ist.
Beachtet werden sollte aber, dass es dann, wenn der Arbeitnehmer kündigt, im Anschluss keine neue Arbeitsstelle findet, kein Anspruch auf das Arbeitslosengeld ab dem ersten Tag besteht.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

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