1.4 C
München
Donnerstag, April 18, 2024
StartBörse und WirtschaftArbeitsrecht - Ordentliche Kündigung

Arbeitsrecht – Ordentliche Kündigung

 

    

Ordentliche Kündigung 

Um den Arbeitnehmer, aber auch den Arbeitgeber abzusichern, sind in dem Kündigungsschutzgesetz Kündigungsfristen vereinbart worden, an die sich beide Parteien, wenn sie eine normale Kündigung wählen, auch halten müssen.
Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer nicht immer so ohne vorhergegangene Abmahnungen auch kündigen. Bei einer ordentlichen Kündigung muss dem Arbeitnehmer die Möglichkeit gegeben werden, sich nach einer neuen Beschäftigung auch umzusehen, daher wird hier immer eine Kündigungsfrist eingehalten werden müssen, damit diese Zeit auch sichergestellt ist. Eine ordentliche Kündigung muss im Vorfeld nicht zwingend auch angekündigt sein, wie bei einer Abmahnung. Es unterscheiden sich die Gründe einer ordentlichen Kündigung, die sowohl betriebsintern oder personenbezogen sein können. Wichtig ist, dass dieser Grund auch in dem Kündigungsschreiben des Arbeitgebers so angegeben wird. Nur dann, wenn der Grund der Kündigung genannt ist, kann die Kündigung auch im Falle einer Anfechtung des Arbeitnehmers vor Gericht bestand haben.
Nachdem die Kündigung dem Arbeitnehmer zugegangen ist, ist die Kündigungsfrist zu nutzen. In dieser Zeit muss der Arbeitnehmer dem Betrieb auch weiterhin zur Verfügung stehen. Wie lange die Kündigungsfristen im Speziellen dauern, regeln die Tarifverträge bzw. die Arbeitsverträge des Unternehmens. In der Regel wird von einer sechswöchigen Kündigungsfrist ausgegangen, die dann eine Anwendung findet, wenn keine weiteren Vereinbarungen getroffen werden. Der Angestellte muss in dieser Zeit auch weiterhin arbeiten, bekommt dafür seine normale Vergütung gezahlt und hat in dieser Zeit die Möglichkeit, sich nach einer neuen Arbeitsstelle umzusehen. In vielen Fällen, vor allem dann, wenn der Arbeitnehmer schon lange Jahre in dem Betrieb beschäftigt ist, sind die Kündigungsfristen nach oben hin ausgedehnt. Vereinzelt kann diese Zeit auch bis zu drei Monaten andauern.
Gleiches gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch macht. Auch hier gelten die gleichen Kündigungsfristen, wie bei der Form, wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten kündigt. Der Arbeitgeber hat auch hier genügend Zeit, sich nach einem neuen Mitarbeiter umzusehen.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

Frage von Anonymen Teilnehmer

Frage von Anonymen Teilnehmer

Beliebte Beiträge