Hypothekenbanken sind und waren privatrechtliche Kreditinstitute die sich auf die Beleihung von Grundstücken spezialisert haben. Diese Banken beleihen inländische Grundstücke und geben diese mit einer Schuldverschreibung wieder raus. Diese nennt man auch Hypothekenpfandbriefe. Auch geben Hypothekenbanken öffentliche Pfandbriefe und Kommunaldarlehen aus. Nach dem Hypothekenbankgesetz standen Hypothekenbanken der besonderen Aufsicht der sogannten Geschäftskreisbegrenzung. Allerdings ist das Hypothekenbankgesetz im Jahre 2005 außer Kraft gesetzt worden. Dadurch hat der Begriff „Hypothekenbank“ keine rechtliche Bedeutung mehr und steht nur noch symbolisch als Erkennungsmerkmal im Raum. Dieses Gesetz wurde vom Pfandbriefgesetz abgelöst. Diese betrifft die Beleihung durch Pfandbriefe im Allgemeinen und ist eine einheitliche Rechtsgrundlage. Das Pfandbriefgeschäft unterliegt nun der BaFin. Es gibt 33 Pfanbriefbanken, die oft ehemalige Hypothekenbanken waren.
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