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Donnerstag, November 21, 2024
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IT-Haftpflichtversicherung – Versicherungen

IT-Haftpflichtversicherung

In Deutschland ist die IT-Haftpflichtversicherung noch eine relativ selten abgeschlossene Versicherungsform. Es handelt sich dabei quasi um eine Berufshaftpflichtversicherung, welche speziell für die IT-Branche konzipiert ist. Sie bietet sich damit für Unternehmen an, die im IT-Bereich tätig sind und ist außerdem für Selbstständige und Freiberufler beziehungsweise Freelancer geeignet.

Welchen Sinn hat eine solche Versicherung?

In der IT-Branche kommt es aufgrund des hohen technischen Aufwands immer wieder vor, dass Projekte nicht zum ursprünglich anvisierten Termin fertig gestellt werden können oder generell fehlschlagen. Aus diesen Schadensfällen ergeben sich oft langwierige Gerichtsprozesse, die vielfach mit Schadensersatzforderungen verbunden sind. Für einen IT-Unternehmer oder einen Freiberufler kann ein solch langwieriger Prozess das wirtschaftliche Aus bedeuten.

Um dieses finanzielle Risiko aufzufangen, wurde die IT-Haftpflichtversicherung entwickelt. Diese prüft zunächst, ob die gegen den Versicherten erhobenen Schadensersatzansprüche überhaupt rechtens sind und übernimmt anschließend gegebenenfalls alle Kosten für den Prozesses und den Einsatz eines Fachanwalts. Auch Gutachten beziehungsweise Sachverständige werden von dieser Versicherung finanziert.

Doch egal, wie der Prozess vor Gericht ausgeht: die IT-Haftpflichtversicherung springt in jedem Fall ein. Stellt sich heraus, dass die Schadensersatzansprüche unberechtigt sind, so wird sie die Kosten für die Abwehrung dieser Ansprüche übernehmen. Ergibt sich dagegen, dass der Kläger einen berechtigten Anspruch hat, so wird die IT-Haftpflichtversicherung diesen an den Kläger bezahlen und die Verfahrenskosten übernehmen.

Da für die Versicherer mit dem Abschluss einer IT-Haftpflichtversicherung recht große Risiken verbunden sind, müssen bestimmte Voraussetzungen zum Abschluss eines Vertrages vom Unternehmer erfüllt werden. So fordern die meisten Versicherer beispielsweise, dass der Unternehmer mindestens 90 Prozent seines gesamten Umsatzes innerhalb der EU generieren muss. Streitigkeiten, die beispielsweise in den USA entstehen, sind in der Regel von dieser Versicherung nicht abgedeckt, da dort gänzlich andere Bedingungen gelten, als in Deutschland oder einem anderen EU-Land. Weitere Informationen zur IT-Haftpflichtversicherung erhalten Sie im Internet oder bei einem unabhängigen Versicherungsmakler.

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