Die Versicherung übernimmt also alle Prozesskosten und Anwaltsgebühren, die im Rahmen rechtlicher Streitigkeiten entstehen. Dabei muss die Sache nicht unbedingt vor Gericht gehen, auch die anwaltliche Beratung wird in den meisten Fällen von der Rechtsschutzversicherung übernommen. In der Regel spielt es dabei keine Rolle, ob der Versicherte das Verfahren gewinnt oder verliert. Lediglich in einigen Ausnahmefällen wird die Rechtsschutzversicherung die Regulierung des entstandenen Schadens verweigern. Diese Ausnahmefälle sind explizit in den Versicherungsbedingungen festgelegt.
Zu beachten ist, dass bei vielen Rechtsschutzversicherungen der Verkehrsrechtsschutz nicht automatisch mit enthalten ist. Da es hierbei sehr häufig zu rechtlichen Streitigkeiten kommt, muss dieser in der Regel im Rahmen einer Zusatzpolice, welche selbstverständlich zusätzliche Gebühren kostet, mit in den Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung aufgenommen werden. Zudem gibt es spezielle Verkehrsrechtsschutzversicherungen, die ausschließlich einen Rechtsschutz in diesem Bereich anbieten. Wer im Bereich außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs auf einen Rechtsschutz verzichten kann, ist mit einer solchen Versicherung in der Regel gut beraten.
Wichtig zu wissen ist außerdem, dass sämtliche Streitigkeiten, die in Verbindung mit der beruflichen Tätigkeit beziehungsweise einem eigenen Gewerbe stehen, nicht von einer privaten Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden. Für Arbeitnehmer gibt es in diesem Fall die Gewerkschaften, welche meist einen kostenlosen Rechtsschutz zur Verfügung stellen. Selbstständige und Freiberufler sollten dagegen eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung abschließen. Diese ist allerdings in der Regel ein ganzes Stück teurer als ein Privatrechtsschutz, da die Streitwerte im gewerblichen Bereich oft sehr viel höher liegen.