Industrie-und Handelskammern sind Institutionen des öffentlichen Rechts. In ihnen müssen alle Unternehmen der Industrie und des Handels Mitglied sein.
Die IHK vertritt die Interessen der Unternehmen, die bei ihr Mitglied sind und berät insbesondere auch in Fragen rund um die Firmengründung, Aktivitäten im Ausland etc.) Die IHK führt darüber hinaus Meister- und Gesellenprüfungen durch.
Die einzelnen Industrie- und Handelskammern sind jeweils für einen bestimmten geographischen Bezirk zuständig. Auf Bundesebene sind sie zum Deutschen Industrie- und Handelstag gemeinschaftlich organisiert. Nicht in der IHK sind Handwerker und Landwirte, für die besondere Kammern existieren. Die Industrie-und Handelskammern veröffentlichen in regelmäßigen Abständen Publikationen rund um den Zustand ihrer Branchen und treten auch als Meinungsbildner in der Öffentlichkeit auf.
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