Zusätzlich kann zur Baugewährleistungsversicherung eine Baufertigstellungsversicherung hinzugebucht werden. Zielgruppe für diese Police sind allerdings in der Regel nicht die Bauherren selbst, sondern die ausführenden Bauunternehmen, welche sich damit gegen eventuelle Regressforderungen infolge von Insolvenzen, Betriebsunterbrechungen oder ähnliches absichern können.
Doch zurück zur Baugewährleistungsversicherung. Wie der Name bereits andeutet, gibt diese Versicherungsform eine Gewährleistung darauf, dass das zu bauende Objekte mängelfrei fertig gestellt wird. Werden während des Bauprozesses oder auch danach Mängel am Objekt sichtbar, wird die Versicherung alle Kosten übernehmen, um diese Mängel festzustellen und zu beseitigen. Dabei können sowohl die direkten Kosten für die Mängelbeseitigung geltend gemacht werden, als auch indirekte Kosten, welche z. B. dadurch entstehen, dass Wände aufgestemmt werden müssen, um an defekte Rohrleitungen zu gelangen.
Für solche Schäden steht in der Regel die Betriebshaftpflichtversicherung des Bauunternehmers gerade. Jedoch kann es bei einem Rechtsstreit mit dem Bauunternehmer und dessen Versicherung durchaus zu mehrmonatigen oder sogar mehrjährigen Verzögerungen kommen. Wer in diesem Fall eine eigene Baugewährleistungsversicherung abgeschlossen hat, kann sich sicher sein, dass diese zunächst alle Kosten vollstreckt, um das Objekt in der anvisierten Zeit fertig zustellen. Später steht es der Versicherung frei, durch einen Rechtsstreit diese Kosten von der gegnerischen Versicherung oder dem Bauunternehmer wieder einzufordern.
Auch im Falle einer Insolvenz des Bauunternehmers ist der Bauherr durch den Abschluss einer Baugewährleistungs- beziehungsweise Baufertigstellungsversicherung sehr gut abgesichert. In der Regel prüft die Versicherung schon vor Beginn der Baumaßnahmen die der Baufirma und stellt Gutachter zur Seite, die den laufenden Bauprozesses überwachen.